Mehrheitsbeteiligung an der Polyright AG abgeschlossen
Die InterCard AG Informationssysteme hat heute ihre Beteiligung an der schweizerischen Polyright AG mit Sitz in Sion durch die Wandelung eines Darlehens auf 52% aufgestockt und wird die Geschäftszahlen des Unternehmens ab Mai 2019 voll konsolidieren. Dadurch werden unsere Konzernumsätze deutlich steigen. Polyright hat im Gesamtjahr 2018 einen Umsatz in Höhe von CHF 3,7 Mio. erzielt. Das Management und ein Privatinvestor bleiben minderheitlich beteiligt.
Mit dem Abschluss der Übernahme der Polyright AG geht die InterCard-Gruppe einen entscheidenden Schritt nach vorne. Denn neben den Kunden und Systemen von Polyright gehört damit auch eine Nutzerplattform für bargeldloses Bezahlen an Hochschulen zu uns. Durch die Zusammenführung der Systeme und Produkte von Polyright mit denen der InterCard-Gruppe ergeben sich außerdem neue Absatzmöglichkeiten für die Produkte der InterCard-Gruppe.
Polyright vermarktet heute schon erfolgreich die Schließfachsysteme der InterCard-Gruppe in der Schweiz. In Zukunft wird Polyright auch die Bezahlterminals und Aufladeautomaten der InterCard-Gruppe in den eigenen Bestandsinstallationen sowie bei Neuprojekten einsetzen können.
Polyright erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2019 ein etwa ausgeglichenes Ergebnis, dennoch könnten unsere Aktivitäten in der Schweiz das Konzernergebnis in diesem Jahr noch belasten.
Polyright und unsere zweite schweizerische Tochtergesellschaft Multi-Access haben bei Chipkarten- und Bezahlsystemen an Hochschulen in der Schweiz zusammen einen Marktanteil von rund 90%. Einschließlich der Installationen von InterCard und Professional Services in Deutschland betreut die InterCard-Gruppe mehr als 200 relevante Hochschulen mit mehr als 1,6 Mio. Studierenden.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7720 – 9945 – 0
Telefax: +49 7720 – 9945 – 10
E-Mail: investor.relations@secanda.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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