Endgültige Jahreszahlen 2018
Die Umsatzerlöse der InterCard AG Informationssysteme lagen im Geschäftsjahr 2018 im Konzern nach endgültigen Zahlen bei 14,4 Mio. EUR (Vj. 14,2), nachdem die Beteiligung Polyright im Jahr 2018 mit einem Jahresumsatz in Höhe von CHF 3,7 Mio. noch nicht konsolidiert wurde. Das EBITDA lag im Geschäftsjahr 2018 im Konzern bei 987 TEUR (Vj. 745) und das EBIT bei 342 EUR (Vj. 185). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg nach endgültigen Zahlen auf 255 TEUR (Vj. 73) und der Jahresüberschuss auf TEUR 83 (Vj. -43).
Unsere Beteiligung an der schweizerischen Polyright werden wir voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2019 durch die Wandelung eines Darlehens auf 52% aufstocken, danach erstmalig konsolidieren und dadurch unsere Konzernumsätze deutlich steigern. Polyright erwartet für das laufende Geschäftsjahr ein etwa ausgeglichenes Ergebnis, wobei unsere Aktivitäten in der Schweiz trotz der geplanten Neuordnung unser Ergebnis auch im laufenden Geschäftsjahr noch belasten könnten.
Mit der vollständigen Übernahme der Polyright AG geht die InterCard-Gruppe einen entscheidenden Schritt nach vorne. Denn neben den Kunden und Systemen von Polyright gehört damit auch eine Nutzerplattform für bargeldloses Bezahlen an Hochschulen zu InterCard. Seit ihrem Start im Jahr 2016 haben sich in der Schweiz bereits 142.000 Nutzer auf der Plattform angemeldet.
Polyright vermarktet heute schon erfolgreich die Schließfachsysteme der InterCard-Gruppe in der Schweiz. In Zukunft wird Polyright auch die Bezahlterminals und Aufladeautomaten der übrigen Gesellschaften der InterCard-Gruppe in den Bestandsinstallationen sowie bei Neuprojekten einsetzen können.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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