Veröffentlicht am: 9. August 2019| Kategorien: Investor Relations| 2,5 Minuten zu lesen| 501 Wörter|

Halbjahreszahlen 2019

InterCard AG Informationssysteme: 1. Halbjahr 2019 erfolgreich abge­schlossen

Die Umsatzerlöse stiegen im ersten Halbjahr im Konzern um 22,3% auf TEUR 8.411, nach­dem sie im ersten Halbjahr 2018 noch bei TEUR 6.876 gelegen hatten. Größter Wachs­tumstreiber war dabei unsere Tochterge­sellschaft IntraKey technologies AG, deren Umsatz von TEUR 1.841 im Vorjahr um 35,6% auf TEUR 2.497 gestiegen ist. Auch die übrigen Gesellschaften haben von einer anhaltend guten Auftragslage profitiert. Erstmals hat unsere neue Tochtergesell­schaft Polyright mit Sitz im schweizerischen Sion einen Umsatzbeitrag geleistet. Ihr Umsatz lag im Konsolidierungszeitraum bei TEUR 651. Die Geschäftszahlen von Polyright werden mit der Wandelung eines Darlehens und der damit verbundenen Aufstockung der Anteile auf 52% seit Mai 2019 im Konzern konsolidiert.

Umsatzwachstum, Effizienzsteigerungen, die Nutzung von Synergien in der Unterneh­mensgruppe und Kostensenkungen in der Schweiz haben im ersten Halbjahr 2019 zu einem markanten Anstieg des Konzerner­gebnisses geführt. So stieg das EBITDA von TEUR 344 auf TEUR 919 und verbesserte sich im Halbjahresvergleich damit um TEUR 575. Das EBIT stieg auf TEUR 444, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 52 gelegen hatte. Das EBT stieg von TEUR 14 auf TEUR 386 und der Jahresüberschuss lag bei TEUR 165 nach TEUR -79 im ersten Halbjahr 2018.

Eine Neuregelung bei der internationalen Rechnungslegung hat in diesem Jahr zu Verschiebungen innerhalb der verschiede­nen ausgewiesenen Ergebnisarten geführt. Sie führte zu einem Anstieg des EBITDA um TEUR 147 und zu einem Anstieg des EBIT um TEUR 11, während EBT und Jahresüberschuss kaum beeinflusst waren.

Traditionell erwirtschaftet die InterCard-Gruppe den weitaus größten Teil ihres Um­satzes mit Chipkartensystemen an Hoch­schulen in Deutschland und in der Schweiz, mit einem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze bei Bestandskunden. Zusätzlich zur guten Entwicklung in diesem Bereich konn­ten die Unternehmen von InterCard zuletzt zahlreiche bedeutende Projekte außerhalb des Hochschulbereichs gewinnen und zum großen Teil bereits umsetzen.

So hat InterCard die Deutsche National­bibliothek an den Standorten Frankfurt am Main und Leipzig mit einem umfassenden Chipkartenbezahlsystem ausgestattet. Besucher und Mitarbeiter können in den Bibliotheken mit ihrem Bibliotheksausweis, der Gästekarte oder dem Mitarbeiterausweis bargeldlos bezahlen oder kopieren, drucken und scannen. Mit der Installation eines Chipkartensystems für Mitarbeiter und Gäste beim Hessischen Rundfunk konnte InterCard in diesem Jahr bereits ein weiteres bedeu­tendes Projekt gewinnen.

Auch international tragen unsere Anstren­gungen bei der Erschließung neuer Märkte Früchte. Nach der erfolgreichen Installation von 42 unserer Automaten an der Public Library in San Diego zum Aufladen des Gut­habens für die Kopien- und Druckabrechnun­gen konnte in den USA bereits ein zweiter vergleichbarer Auftrag für die Cleveland Public Library gewonnen werden. Damit trägt unser neuer Geschäftsbereich der welt­weiten Vermarktung der Geräte von Inter­Card erstmals nennenswert zum Umsatz bei. Zahlreiche abgegebene Angebote lassen uns weitere Aufträge in diesem Bereich erwar­ten.

Wir arbeiten weiter intensiv an unseren neuen App-basierten Bezahlsystemen, Lösungen und Geschäftsmodellen. Trotz der damit verbundenen Aufwendungen konnten wir unsere Gewinne steigern und so eine gute und stabile Grundlage für unser Wachs­tum schaffen.

InterCard Halbjahresbericht 2019 (PDF 2,11 MB)

IR-Kontakt

Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen

Disclaimer für zu­kunfts­­gerich­te­te Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Ge­schäfts­ver­lauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau­ben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir wer­den ge­ge­be­nen­falls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt wer­den, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den ge­gen­wär­ti­gen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Un­ge­wiss­hei­ten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des La­ge­be­richts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten rea­li­sie­ren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten be­zie­hungs­wei­se An­nah­men nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (so­wohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die aus­drück­lich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Ver­pflich­tung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

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