Vorläufige Halbjahreszahlen 2020
Die InterCard AG Informationssysteme hat das erste Halbjahr 2020 trotz Corona-Pandemie sehr erfolgreich abgeschlossen.
Die Umsatzerlöse stiegen im ersten Halbjahr im Konzern um ca. 9,4% auf TEUR 9.200, nachdem sie im ersten Halbjahr 2019 noch bei TEUR 8.411 gelegen hatten. Erstmals hat unsere neue Tochtergesellschaft Polyright mit Sitz im schweizerischen Sion für die ersten 6 Monate einen Umsatzbeitrag in Höhe TEUR 1.995 geleistet, nachdem im Vorjahresvergleich die Konsolidierung erst ab Mai 2019 mit einem Umsatz von TEUR 651 erfolgte. Der Umsatz unserer zweiten Gesellschaft in der Schweiz, der Multi-Access AG mit Sitz in Regensdorf ist im ersten Halbjahr ebenfalls um TEUR 286 gewachsen, nachdem er im Vorjahr noch bei TEUR 256 gelegen hatte. Unsere Deutschen Tochtergesellschaften hatten trotz Corona-bedingter Auftrags- und Projektverschiebungen nur geringe Umsatzrückgänge zu verbuchen und lagen im Wesentlichen im Rahmen der ursprünglichen Planung für das Jahr 2020.
Umsatzwachstum bei unseren Schweizer Tochtergesellschaften, eine strikte Kostendisziplin sowie teilweise Sonderbestellungen oder vorgezogene Kartenlieferungen bei der InterCard GmbH Kartensysteme haben im ersten Halbjahr 2020 zu einem Anstieg des Konzernergebnisses geführt.
Das EBITDA lag im Halbjahr 2020 im Konzern bei 1.182 TEUR (Vj. 919) und das EBIT bei 643 EUR (Vj. 444). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt nach vorläufigen Zahlen 594 TEUR (Vj. 386).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation ist allerdings von einer Beeinträchtigung des Geschäfts im 2. Halbjahr auszugehen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Halbjahresbericht, den wir bis zum 7. September 2020 unter www.intercard.org veröffentlichen werden.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7720 – 9945 – 0
Telefax: +49 7720 – 9945 – 10
E-Mail: investor.relations@secanda.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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