Kartenguthaben per EC-Gutschrift zurückerstatten
Ab sofort lässt sich das Chipkartenguthaben nicht nur in bar auszahlen, sondern auch per EC-Gutschrift auf das Girokonto Ihrer Studierenden, Gäste oder Mitarbeiter erstatten.
Immer wenn Studierende ihre Hochschule verlassen, Gäste ihre Karte zurückgeben wollen oder Studierende und Mitarbeiter das Guthaben vorübergehend zurückerstattet bekommen wollen, muss das zuvor eingezahlte Geld wieder ausbezahlt werden.
In der Vergangenheit konnten die Aufladeautomaten von InterCard das Guthaben nur als Münzen ausbezahlen. Einzig der neue Automat vario.UP kann zusätzlich Banknoten ausgeben.
Mit der neuen Lösung von InterCard kann jetzt an jedem Ihrer bestehenden Automaten, der bereits für das Aufladen des Guthabens mit der girocard ausgerüstet ist, auch das Guthaben zurückerstattet werden. Der Betrag wird dann einfach auf dem Girokonto des Karteninhabers gutgeschrieben.
Mit der EC-Gutschrift kann neben dem Guthaben beispielsweise auch das Pfand für die Gästekarte zurückerstattet werden. Auch können Gebühren für die Rückerstattung erhoben oder Karenzzeiten zwischen Aufladen und Zurückerstatten festgelegt werden. Zusätzlich lässt sich im System hinterlegen, ab welchem Mindestbetrag und bis zu welchem Höchstbetrag – bis maximal 100 Euro pro Vorgang – die Erstattung des Guthabens möglich ist.
In Zukunft können Ihre Chipkartennutzer flexibel über ihr Guthaben verfügen. Durch die Freiheit, Gebühren erheben zu können, entsteht für Sie als Betreiber bei der Nutzung der neuen Möglichkeiten kein finanzieller Nachteil. Sie selbst definieren, welcher Nutzergruppe die EC-Gutschrift gestattet wird.
Je nach bestehender Installation müssen zusätzlich zu einem Update per Remote auch der Provider gewechselt und das vorhandene POS-Terminal angepasst werden. Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne.