InterCard AG Informationssysteme beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan –
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von EUR 2.020.663 um bis zu EUR 302.970,00 auf bis zu EUR 2.323.633,00 zu erhöhen.
Dies geschieht durch Ausgabe von bis zu 302.970 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, die ab dem 01.01.2021 gewinnberechtigt sind.
Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugspreis wird auf 7,50 EUR festgelegt. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 24.11.2021 (0:00 Uhr) und endet voraussichtlich am 8.12.2021 (24:00 Uhr).
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene neue Aktien können ausgewählten Investoren von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien vom beauftragten Kreditinstitut zum Ausgabekurs von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Bezugsverhältnis 20:3 (3 neue Aktien pro 20 Bestandsaktien) und zu einem Bezugspreis von EUR 7,50 anzubieten, sowie die neuen Aktien nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten zu liefern.
Weitere Details werden im Bezugsangebot dargestellt, das rechtzeitig vor Beginn der Bezugsfrist im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz (Ausnahme von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts). Aktionären und Investoren wird empfohlen, das Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft zu lesen, welches vor Beginn des Angebotszeitraumes auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein wird.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7720 – 9945 – 0
Telefax: +49 7720 – 9945 – 10
E-Mail: investor.relations@secanda.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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