Beginn der Zeichnungsfrist
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in die USA, Australien, Kanada und Japan –
Die InterCard AG Informationssysteme führt eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durch. Die Zeichnungsfrist zur Ausübung des Bezugsrechts beginnt heute, 24.11.2021 und läuft bis einschließlich 8.12.2021.
Die Kapitalerhöhung ist voraussichtlich überzeichnet, nachdem die vorliegenden Zeichnungswünsche aus der begleitenden Roadshow bereits die gesamte Emission übersteigen. Zeichnungen für die vorgesehene Privatplatzierung werden im Anschluss an das Bezugsrecht zugeteilt. Der Gesellschaft fließt nach Durchführung der Kapitalerhöhung ein Brutto-Emissionsvolumen von 2,25 Mio. Euro zu.
Bei der aktuell durchgeführten Kapitalerhöhung hat zuvor jeder bestehende Aktionär ein Bezugsrecht.
Je 20 gehaltene Aktien dürfen über das Bezugsrecht 3 neue Aktien zum Preis von 7,50 Euro bezogen werden. Weitere Details sind im Bezugsangebot dargestellt, das im Bundesanzeiger und auf www.intercard.org/investoren veröffentlicht wurde. Die über das Bezugsrecht gezeichneten Aktien werden immer sicher zugeteilt, auch wenn der Aktienkurs oberhalb des Bezugspreises liegt oder die Nachfrage größer ist als das Angebot. Ein Überbezug darüber hinaus ist nicht möglich. Erst die nicht über das Bezugsrecht gezeichneten neuen Aktien werden von der Gesellschaft im Rahmen der Privatplatzierung veräußert.
Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nutzen wollen, wenden sich idealerweise zu Beginn der Zeichnungsfrist vom 24.11.2021 bis zum 08.12.2021 (24:00 Uhr) an Ihre Depotbank oder nutzen die Möglichkeiten, die ihre Depotbank ihnen aktiv anbietet. Informieren Sie sich zuvor über die Chancen und Risiken auf Basis der unter www.intercard.org/investoren zur Verfügung gestellten Finanzberichte und des von der BaFin gebilligten Wertpapierinformationsblattes (WIB).
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7720 – 9945 – 0
Telefax: +49 7720 – 9945 – 10
E-Mail: investor.relations@secanda.com
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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