Veröffentlicht am: 29. April 2021| Kategorien: Investor Relations| 1 Minuten zu lesen| 205 Wörter|

Endgültige Jahreszahlen und Geschäftsbericht 2020

Die InterCard AG Informationssysteme be­stätigt ihre vorläufigen Jahreszahlen 2020 und veröffentlicht ihren Geschäftsbericht.

Nach testierten Zahlen sind die Umsatzer­löse im Konzern auf TEUR 20.662 gestiegen. Im Vorjahr hatte der Konzernumsatz noch bei TEUR 19.147 gelegen.

Das EBITDA stieg im Jahr 2020 auf TEUR 2.315, im Jahr 2019 lag es noch bei TEUR 1.840 und im Jahr 2018 bei TEUR 987. Das EBIT stieg auf TEUR 1.175 nach TEUR 798 im Vorjahr und TEUR 342 im Jahr 2018. Das EBT erreichte TEUR 1.047 nach TEUR 675 in 2019 und TEUR 255 in 2018. Der Jahresüber­schuss stieg auf TEUR 532 nach TEUR 241 in 2019 und TEUR 83 in 2018.

Der Geschäftsverlauf bleibt im ersten Halb­jahr 2021 weiterhin uneinheitlich. Ein Teil un­serer Geschäftsfelder ist auch heute nur ge­ringfügig von der Pandemie betroffen. Ein anderer Teil ist durch Schließungen im Hoch­schulbereich belastet, derzeit allerdings ab­gefedert durch einen relevanten Anteil an vergleichsweise stabilem Bestandsgeschäft.

Der vollständige Geschäftsbericht mit wei­teren Informationen steht > hier als Down­load zur Verfügung.

Besuchen Sie uns außerdem online auf der 31. Münchner Kapitalmarktkonferenz (MKK), am 4. Mai um 9.40 Uhr. Teilnehmen war noch nie so einfach: Sie senden uns bis heute um 16.00 Uhr eine E-Mail und wir senden Ihnen den Zugangscode:

> investor.relations@secanda.com

IR-Kontakt

Gerson Riesle
SECANDA AG
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Disclaimer für zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Ge­schäfts­ver­lauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau­ben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir wer­den ge­ge­be­nen­falls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt wer­den, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den ge­gen­wär­ti­gen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Un­ge­wiss­hei­ten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des La­ge­be­richts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten rea­li­sie­ren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten be­zie­hungs­wei­se An­nah­men nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (so­wohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die aus­drück­lich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Ver­pflich­tung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen.

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Wir wer­den gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

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