Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage
Die InterCard AG Informationssysteme stockt ihre Anteile an der schweizerischen Tochtergesellschaft Polyright von 61,03% auf 100% auf. Die Übernahme der Anteile erfolgt im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 161.663 neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital und unter Ausschluss des Bezugsrechts. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2021 gewinnanteilsberechtigt.
Die Kapitalerhöhung wird zum Handelsregister angemeldet und ist noch nicht eingetragen. Nach Eintragung der Kapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital der InterCard AG Informationssysteme von heute EUR 1.859.000 um EUR 161.663 auf EUR 2.020.663, eingeteilt in 2.020.663 nennwertlose Stückaktien.
Die Übernahme erfolgt im Rahmen der bereits angekündigten weiteren Integration der Unternehmen von InterCard. So soll Polyright im weiteren Jahresverlauf mit der zweiten schweizerischen 100-prozent-Tochter Multi-Access fusioniert werden. Die angekündigte Verschmelzung der deutschen Tochtergesellschaft Multicard mit der InterCard GmbH Kartensysteme wurde vor kurzem in das Handelsregister eingetragen.
Die InterCard AG Informationssysteme verfolgt mit der Integration der bestehenden Tochtergesellschaften und der Evaluierung von neuen Übernahmeoptionen weiterhin das Ziel: Mehr Innovation für größere gemeinsame Märkte.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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