Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 2018
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.600.000,00 um EUR 90.000,00 auf EUR 1.690.000,00 durch Ausgabe von 90.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 4,20 je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2018 (1. Januar 2018) gewinnanteilsberechtigt.
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 378.000,00 erzielen. Die Mittel dienen vorrangig der Entwicklung und Integration neuer Produkte in der InterCard-Gruppe.
IR-Kontakt
Gerson Riesle
SECANDA AG
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Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des SECANDA-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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