Barrierefreiheits­erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebe­nen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vor­schriften (insbesondere mit dem Barriere­frei­heitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

SECANDA Systems AG
Marienstraße 10
78054 Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die digitalen und elektronischen Benutzerober­flächen unserer Produkte – einschließlich Softwarelösungen, Selbstbedienungsterminals und Apps – wurden im Hinblick auf die Anfor­de­rungen des Barrierefreiheitsstärkungs­gesetzes (BFSG) überarbeitet.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf der Website www.secanda.com infor­mieren wir über unsere modular aufgebauten Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Identitätsmanagement und digitales Bezahlen.

Zu unseren Kunden zählen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrich­tungen sowie Studierendenwerke. Sie setzen unsere Softwarelösungen und Selbst­bedie­nungsterminals innerhalb ihres Betriebs ein, um Mitarbeitenden, Studierenden, Besuchern oder Dienstleistern einen sicheren und effizi­enten Zugang zu bestimmten Funktionen zu ermöglichen.

Zu den angebotenen Produkten und Dienst­leistungen gehören insbesondere:

  • Softwarelösungen und Webanwendungen, über die Endnutzer beispielsweise:
    • Zugang zu bestimmten Räumen erhalten,
    • ihre Arbeitszeiten einsehen und verwal­ten,
    • Essensguthaben verwalten oder
    • persönliche Daten anpassen können.
  • Selbstbedienungsterminals, an denen Nutzer sich:
    • identifizieren,
    • ihr Guthaben verwalten,
    • Zahlungen durchführen oder
    • Informationen abrufen können.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Dienstleistungen ent­sprechen in weiten Teilen den Anforde­run­gen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Einige Komponenten bzw. Funktionen weisen jedoch derzeit noch Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit auf:

  • PDF-Dokumente sind nicht durchgängig vollständig mit Screenreadern nutzbar.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
  • Die Benutzerführung an angeschlossenen Automaten (z.B. Getränke- oder Kaffee­maschinen) liegt außerhalb unseres Verant­wortungsbereichs. Hier kommt lediglich unser SECANDA Vendingterminal zum Einsatz, das folgende barrierefreundliche Funktionen bietet:
    • Möglichkeit zur Kontrastanpassung
    • Akustische Signale zur Unterstützung der Bedienung

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheits­erklärung: 30.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barriere­freiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung. Im Zuge von weiteren Produktverbesserungen werden weitere Features des BFSG in die Pro­dukte mit einfließen.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
SECANDA Systems AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen

E-Mail: info@secanda.com
Telefon: +49 7720 9945 0
Web: www.secanda.com