Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
SECANDA Systems AG
Marienstraße 10
78054 Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die digitalen und elektronischen Benutzeroberflächen unserer Produkte – einschließlich Softwarelösungen, Selbstbedienungsterminals und Apps – wurden im Hinblick auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überarbeitet.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Website www.secanda.com informieren wir über unsere modular aufgebauten Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Identitätsmanagement und digitales Bezahlen.
Zu unseren Kunden zählen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen sowie Studierendenwerke. Sie setzen unsere Softwarelösungen und Selbstbedienungsterminals innerhalb ihres Betriebs ein, um Mitarbeitenden, Studierenden, Besuchern oder Dienstleistern einen sicheren und effizienten Zugang zu bestimmten Funktionen zu ermöglichen.
Zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen gehören insbesondere:
- Softwarelösungen und Webanwendungen, über die Endnutzer beispielsweise:
- Zugang zu bestimmten Räumen erhalten,
- ihre Arbeitszeiten einsehen und verwalten,
- Essensguthaben verwalten oder
- persönliche Daten anpassen können.
- Selbstbedienungsterminals, an denen Nutzer sich:
- identifizieren,
- ihr Guthaben verwalten,
- Zahlungen durchführen oder
- Informationen abrufen können.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Dienstleistungen entsprechen in weiten Teilen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Einige Komponenten bzw. Funktionen weisen jedoch derzeit noch Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit auf:
- PDF-Dokumente sind nicht durchgängig vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
- Die Benutzerführung an angeschlossenen Automaten (z.B. Getränke- oder Kaffeemaschinen) liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Hier kommt lediglich unser SECANDA Vendingterminal zum Einsatz, das folgende barrierefreundliche Funktionen bietet:
- Möglichkeit zur Kontrastanpassung
- Akustische Signale zur Unterstützung der Bedienung
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 30.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung. Im Zuge von weiteren Produktverbesserungen werden weitere Features des BFSG in die Produkte mit einfließen.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
SECANDA Systems AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
E-Mail: info@secanda.com
Telefon: +49 7720 9945 0
Web: www.secanda.com