Veröffentlicht am: 2. Februar 2025Kategorien: Videothek153 Wörter0,8 Minuten zu lesen

Zeiterfassung für alle Unternehmen

In Deutschland besteht eine Pflicht zur Ar­beits­zeiterfassung in Unternehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grund­satzurteil (Stechuhr-Urteil) im September 2022 entschie­den. Weitere Informationen dazu finden Sie in der FAQ-Liste des Bundesministe­riums für Arbeit und Soziales.

Mit der IntraKey-Zeiterfassung von SECANDA können Sie diese Pflicht zeitsparend und transparent für alle Beteiligten umsetzen.

Für alle Un­ter­neh­mens­grö­ßen lassen sich mit unseren Lösungen per App, Web­brow­ser oder auch per Terminal Arbeitszeiten erfassen und ver­wal­ten. Flexible Ar­beits­zeit­ge­stal­tung, Gleit­zeit und Jah­res­ar­beits­zeit­kon­ten werden so erst mög­lich.

Das Personalmanagement wird flexibler, Ab­we­sen­heits- und Fehl­­zei­­ten lassen sich schnell und übersichtlich verwalten und ein au­to­ma­ti­sier­tes Reporting vereinfacht die Nach­weis­füh­rung für die Zeiterfassung der Mitarbeiter deutlich.

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