SECANDA | Archiv Ad-hoc-Mitteilungen2024-11-27T14:14:30+01:00

Ad-hoc-Mitteilungen

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Neustrukturierung und Kostensenkung, Geschäftsentwicklung

Die SECANDA AG ordnet ihr Geschäft in Deutschland neu und hat hierfür ihre größten Tochtergesellschaften in Deutschland zur SECANDA Systems AG gebündelt. Nach der Umwandlung der InterCard GmbH in die SECANDA Systems AG und der Verschmelzung der Tochtergesellschaft IntraKey technologies AG auf die Gesellschaft wurde zuletzt auch die neu erworbene Tochtergesellschaft H. Schomäcker GmbH auf die SECANDA Systems AG verschmolzen.

Mit der Zusammenlegung der drei Gesellschaften gehen markante Kostensenkungen einher, die derzeit im Paket umgesetzt werden. Doppelstrukturen werden dabei deutlich reduziert und Personalressourcen zugleich effizienter eingesetzt.

Die Kostensenkungen sollen den SECANDA Konzern ab dem Jahr 2024 wieder deutlich profitabel machen, auch wenn sich neue Märkte und Bestandsmärkte weiterhin so zurückhaltend entwickeln wie zuletzt.

Auch wegen der Restrukturierungskosten einschließlich Abfindungen wird der SECANDA Konzern das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr mit einem Gewinn abschließen. Die aktuellen Kostensenkungsmaßnahmen ergänzen die ersten Kostensenkungen im Konzern, die bereits zum Jahresbeginn beschlossen worden waren.

2. November 2023|Investor Relations|

Halbjahreszahlen 2023

Die SECANDA AG (vormals InterCard) hat das erste Halbjahr 2023 mit einem Umsatzwachstum auf TEUR 12.099 abgeschlossen. Im Vergleichszeit­raum des Vorjahres hatte der Umsatz im Konzern bei TEUR 10.844 gelegen. Dies ist auf die positive Geschäftsentwicklung in unserem Bereich DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY zurückzuführen, der von TEUR 2.351 auf TEUR 3.253 gewachsen ist. Das übrige Wachstum ist akquisitions­bedingt, nachdem der Bereich PHYSICAL ACCESS & TIME weitgehend stagnierte. Der Bereich IDENTIFICATION & PAYMENT hat im ersten Halbjahr 2023 unsere Erwartungen noch nicht erfüllt.

Das EBITDA lag im ersten Halbjahr im Konzern nach IFRS bei TEUR 41 (Vj. 730), das EBIT bei TEUR -555 (Vj. 190), das EBT bei TEUR -661 (Vj. 112) und der Jahresüberschuss bei TEUR -555 (Vj. 103).

Schon zu Jahresbeginn wurde entschieden, die Kosten konzernweit deutlich zu senken. Die Kostensenkungen entfalten im zweiten Halbjahr dieses Jahres ihre volle Wirkung. Dabei geht es im nächsten Schritt nicht mehr nur um Kostensenkungen, sondern vielmehr um eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der größten Tochtergesellschaft SECANDA Systems AG.

Zwar wurden und werden die neuen Chipkarten- und App-basierten Systeme von den Hochschulen und in den neuen Märkten noch verzögert beauf­tragt. Dennoch hat sich gezeigt, dass die neuen Systeme am Markt nachgefragt und gekauft werden. Mehrere Hochschulen und Studierendenwerke haben bereits eines der neuen Systeme beauftragt, das den Parallelbetrieb von Chipkarte und App ermöglicht.

Veritable weitere Angebote sind platziert. Allerdings sind die Entscheidungsfindungen komplex, auch weil verschiedene Verantwortungsbereiche betroffen sind. Zugleich sind die Ressourcen der Kunden für Entscheidungen und Ausschreibungen nach Ende der Pandemie sehr belastet.

Nach einem niedrigen Umsatz und einem Verlust im ersten Halbjahr 2023 erwarten wir für das zweite Halbjahr 2023 wieder einen Gewinn.

Download Halbjahresbericht 2023 (PDF 1,72 MB)

11. August 2023|Investor Relations|

Aktionäre stimmen vollständigem Delisting vom Freiverkehr zu

Die ordentliche Hauptversammlung der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, hat heute zu TOP 5 der Vorbereitung und Umsetzung eines vollständigen Delisting der Aktien der SECANDA AG vom Freiverkehr (nachfolgend: „Delisting“) zugestimmt. Das Delisting umfasst insbesondere

  • Anträge auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der SECANDA AG in den Freiverkehr der Börse München sowie der Notiz im Segment m:access der Börse München, und
  • Erklärungen gegenüber allen weiteren inländischen Börsen, dass bezüglich der Aktien der SECANDA AG kein Einverständnis mit der Fortführung des Börsenhandels besteht.

Die Hauptversammlung entschied darüber hinaus, dass über die weiteren Einzelheiten der Vorgehensweise weiterhin der Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführungsbefugnis entscheidet. Sämtliche Beschlüsse wurden mehrheitlich gefasst.

Der Vorstand wird die für das Delisting erforderlichen Maßnahmen nach Veröffentlichung dieser Mitteilung einleiten. Wann der Handel der Aktien der SECANDA AG an der Börse München und weiteren inländischen Börsen endgültig eingestellt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

20. Juni 2023|Investor Relations|

Veränderung im Aufsichtsrat

Unser langjähriges Mitglied im Aufsichtsrat, Herr Holger Bürk, hat uns heute mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der SECANDA AG zum 15. Juni 2023 niederlegt.

Wie er uns dazu wissen ließ, steht seine Entscheidung im Zusammenhang mit der anstehenden Abstimmung der Hauptversammlung über ein Delisting.

Wir danken Herrn Bürk für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und seinen engagierten Einsatz in unserem Aufsichtsgremium, dem er seit dem Jahr 2013 angehört. Durch seine Finanzmarktnähe als auch durch seinen technischen IT-Background war er in unseren Gremien stets eine wertvolle fachliche Ergänzung und ein allseits geschätzter Diskussionspartner. Sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat der SECANDA AG bedauern wir sehr.

Der Vorstand

11. Mai 2023|Investor Relations|

Hauptversammlung der SECANDA AG soll über vollständiges Delisting vom Freiverkehr entscheiden

Der Aktionär Mountain Partners AG hat den Vorstand der SECANDA AG ersucht, die „Börsennotierung“ der Gesellschaft zu beenden. Die Aktionäre Dr. Cornelius Boersch und Manfred Rietzler haben sich dem angeschlossen. Zusammen halten die genannten Aktionäre die Mehrheit der Aktien der SECANDA AG. Der Vorstand der SECANDA AG hat heute hierzu beschlossen, die Hauptversammlung der SECANDA AG im Rahmen der für den 20.06.2023 geplanten ordentlichen Hauptversammlung über ein vollständiges Delisting vom Freiverkehr entscheiden zu lassen (§ 119 Abs. 2 AktG).

26. April 2023|Investor Relations|
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